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Sachbezugskarten für Mitarbeiter | Infos & Einsatz

Isabel Dautel
Belonio Benefit-Experte
Kunde übergibt seine Sachbezugskarte für Mitarbeiter an Kassierer, um über Bankterminal im Lebensmittelgeschäft zu bezahlen.
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Mitarbeiterzufriedenheit ist für Unternehmen längst kein Nice-to-have mehr, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. Beschäftigte erwarten heute mehr als nur ein gutes Grundgehalt – sie wünschen sich spürbare Zusatzleistungen, die im Alltag ankommen. Gleichzeitig stehen Arbeitgeber vor der Frage, wie sie ihr Budget möglichst effizient einsetzen und dabei sowohl Steuervorteile als auch echte Wertschätzung schaffen können. Eine bewährte Lösung ist die Sachbezugskarte für Mitarbeiter. Sie ermöglicht es, steuerfrei einen geldwerten Vorteil von bis zu 50 Euro monatlich zu gewähren, den Mitarbeitende individuell in Alltagssituationen nutzen können. In diesem Artikel erfährst du, wie die Sachbezugskarte funktioniert, welche steuerlichen Rahmenbedingungen 2026 gelten und welche Vorteile sich für beide Seiten ergeben.

Die wichtigsten Punkte vorab zusammengefasst

  • Eine Sachbezugskarte ist eine Lösung, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer attraktiv ist und vielseitige Vorteile bietet – steuerlich, organisatorisch und für die Mitarbeiterbindung.
  • Über die Sachbezugskarte können Mitarbeitende steuerfreie Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat erhalten (Stand 2026, unverändert seit dem 1. Januar 2022; davor lag die Freigrenze bei 44 Euro).
  • Geregelt ist die Freigrenze in § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) legt darüber hinaus fest, dass Gutscheine und Sachbezugskarten ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden dürfen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen müssen, um steuerlich als Sachbezug anerkannt zu werden.
  • Eine Nutzung als Bargeldersatz oder für universelle Finanztransaktionen ist ausgeschlossen.

Was ist überhaupt eine Sachbezugskarte?

Die Sachbezugskarte – häufig auch als regionale Prepaidkarte oder Mitarbeiterkarte bezeichnet – ist eine wiederaufladbare Karte, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten als steuerfreien Benefit bereitstellen. Sie ist eine zeitgemäße Alternative zu klassischen Gutscheinen und funktioniert im Kern wie eine Prepaid-Debitkarte mit eingeschränktem Akzeptanznetz. Ein Sachbezug ist dabei jede zusätzliche Sachleistung, die der Arbeitgeber abgabenfrei gewähren kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nutzen lässt sich die Sachbezugskarte vielseitig: beim Einkaufen im lokalen Einzelhandel, als Tankgutschein, in der Drogerie oder beim Bäcker um die Ecke. Auch Unternehmen mit mehreren Standorten profitieren, da die Karte in verschiedenen Regionen deutschlandweit einsetzbar ist. Allein bei der Belonio Card stehen über 21.000 Akzeptanzstellen zur Verfügung. Diese Vielfalt bietet Mitarbeitenden echte Flexibilität, da sie die Karte individuell nach ihren Wünschen und Bedürfnissen einsetzen können.

Was ist der Vorteil von der steuerfreien Sachbezugskarte?

Die steuerfreie Sachbezugskarte gibt Unternehmen zusätzlichen Spielraum, um Benefits gezielt einzusetzen. Solange die monatliche Freigrenze von 50 Euro eingehalten wird, bleiben die Beiträge vollständig abgabenfrei. Dadurch sinken die Lohnnebenkosten spürbar. Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung ist die Karte also eine deutlich günstigere Option mit höherem Nettoeffekt für den Mitarbeitenden.

Wie können wir dir helfen?

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Gleichzeitig steigt die Mitarbeitermotivation, denn durch die regelmäßigen Gehaltsextras fühlen sich Beschäftigte wertgeschätzt. Die Bindung ans Unternehmen wächst, die Fluktuation sinkt. Auch im Recruiting spielen Sachbezüge eine zunehmend wichtige Rolle. Wer attraktive Mitarbeiterbenefits anbietet, steigert die Arbeitgeberattraktivität und hat im Wettbewerb um Fachkräfte einen klaren Vorteil.

Auch für Arbeitnehmer lohnt sich die Karte. Durch die abgabenfreie Sachleistung wirkt sich die Karte wie ein höheres Nettogehalt aus. Besonders geschätzt wird die Flexibilität: Sie ist bei zahlreichen Akzeptanzstellen nutzbar – ob beim Einkaufen, als Tankgutschein, für Essensgutscheine oder für kleine Geschenke zwischendurch. Durch diese breite Einsetzbarkeit wird sie zu einem besonders praktischen Gehaltsextra. Mit einem Sachbezug wie der Belonio Card wird Wertschätzung direkt spürbar – ohne dass eine aufwändige Gehaltsverhandlung nötig wäre. Unternehmen können den Benefit zentral einführen und so ein Extra bereitstellen, das unmittelbar bei den Mitarbeitenden ankommt.

Die exemplarische Tabelle zeigt den Vergleich zwischen einer Gehaltserhöhung und der Sachbezugskarte:

MerkmaleSachbezugskarteGehaltserhöhung
Bruttoerhöhung+ 50 Euro brutto
Steuer-/Sozialabgaben0 Euro Abzug bei Einhaltung der Freigrenzeca. 15 – 20 Euro abgezogen
Nettoeffekt+ 50 Euro zusätzlicher Wert+ 30 – 35 Euro
Arbeitgeberkosten50 Euro rein netto50 Euro + zusätzliche Abgaben
Verhandlungen nötig?Nicht nötig, kann zentral eingeführt werdenOft ja

Sachbezugskarte vs. Gehaltserhöhung

Nettovorteil berechnen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

50 €
Kirchensteuer (9 %)
Kinderlos, über 23 Jahre
Sachbezugskarte
Steuerfreier Sachbezug
Netto für Arbeitnehmer
pro Monat · /Jahr
Kosten für Arbeitgeber
pro Monat · /Jahr
Gehaltserhöhung
Brutto-Gehaltserhöhung
Netto für Arbeitnehmer
pro Monat · /Jahr
Kosten für Arbeitgeber
pro Monat · /Jahr
Netto Arbeitnehmer / Jahr
Kosten Arbeitgeber / Jahr
Hinweis: Vereinfachte Berechnung auf Basis der Einkommensteuerformel 2025 und durchschnittlicher Sozialversicherungsbeiträge (AN ~21 %, AG ~21,5 % inkl. Umlagen). Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag: 2,5 %. Diese Berechnung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Steuerliche Rahmenbedingungen der Sachbezugskarte

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Sachbezugskarte ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz und sind klar definiert. Pro Kalendermonat dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 50 Euro als Sachbezug steuerfrei zukommen lassen. Diese Freigrenze gilt seit dem 1. Januar 2022 und ist auch 2026 unverändert geblieben. Zum Vergleich: Bis Ende 2021 lag die Grenze bei 44 Euro monatlich.

Entscheidend ist: Bei den 50 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Betrag in einem Monat auch nur um einen Cent überschritten, wird die gesamte Zuwendung in diesem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Übertragung nicht genutzter Beträge auf Folgemonate ist nicht möglich, denn das Zuflussprinzip schreibt eine monatliche Gewährung vor.

Zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze dürfen Arbeitgeber zu besonderen persönlichen Anlässen – etwa Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen oder der Geburt eines Kindes – weitere Sachzuwendungen als sogenannte Aufmerksamkeiten gewähren. Diese sind gemäß R 19.6 LStR bis zu 60 Euro pro Anlass steuerfrei und werden nicht auf die 50-Euro-Freigrenze angerechnet. Beide Freigrenzen existieren nebeneinander. In der Kombination ergibt sich so ein steuerfreies Potenzial von mindestens 600 Euro jährlich (50 € × 12 Monate) plus zusätzliche anlassbezogene Aufmerksamkeiten – in der Praxis wird daher häufig von bis zu 780 Euro und mehr gesprochen.

Für alle Zuwendungen über die Sachbezugskarte gilt: Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 4 EStG). Eine Gehaltsumwandlung ist ebenso unzulässig wie eine Barauszahlung. Da die Sachbezugskarte ein Zahlungsinstrument ist, gelten außerdem die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Seit dem 1. Januar 2022 müssen Gutscheine und Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Konkret bedeutet das: Die Karte muss auf ein begrenztes Akzeptanznetz (z. B. regional oder einzelne Händler), auf eine begrenzte Produktpalette (z. B. nur Kraftstoffe) oder auf bestimmte steuerliche bzw. soziale Zwecke (z. B. Essensmarken) beschränkt sein. Karten mit unbegrenzter Einsetzbarkeit – wie überregionale Prepaid-Kreditkarten ohne Sortiments- oder Netzwerkbeschränkung – gelten steuerlich als Barlohn und sind nicht begünstigt.

Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Sachbezugskarte

Die Sachbezugskarte funktioniert im Alltag denkbar einfach. Unternehmen bestellen die Karten für ihre Belegschaft, laden sie monatlich mit dem gewünschten Betrag auf – und schon können Mitarbeitende sie nutzen. Sie kann als physische Karte im Geschäft, digital im Online-Shopping oder in einer hybriden Variante, die beides kombiniert, eingesetzt werden.

Damit die steuerliche Anerkennung nach den gesetzlichen Vorgaben gesichert bleibt, wird genau festgelegt, bei welchen Akzeptanzstellen die Karte genutzt werden kann. Diese Einschränkung ist kein Nachteil, sondern die Voraussetzung für die Steuerfreiheit – und sie sorgt für Transparenz und Planungssicherheit. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob die Karte regional, branchenspezifisch oder für bestimmte Online-Shops freigegeben wird. Das angesparte Guthaben bleibt erhalten und kann auch für größere Anschaffungen genutzt werden.

Die Anwendungsbereiche sind vielfältig: Beschäftigte können mit der Sachbezugskarte Waren und Dienstleistungen einkaufen, sie als Tankgutschein oder für einen Essenszuschuss nutzen, Geschenke besorgen, Gesundheitsangebote in Anspruch nehmen oder Fahrtkosten begleichen. Damit wird die Karte zu einem Gehaltsextra, das sich flexibel an unterschiedliche Lebenssituationen anpasst.

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Wie können wir helfen?

Bei Belonio bieten wir dir eine ganzheitliche Plattform für Sachbezugslösungen, mit der du einfach, flexibel und rechtssicher einen steuerfreien Sachbezug anbieten kannst. Unsere Plattform integriert die Sachbezugskarte, digitale Gutscheinlösungen und weitere Benefit-Module in einem System. Über unseren Chatbot findest du schnell die passende Lösung. Bei weiteren Fragen oder Interesse stehen dir unsere Benefit-Experten zur Verfügung.

Mit Belonio als Partner lässt sich die Karte schnell und einfach im Unternehmen implementieren. Du legst einmalig ein Budget fest – danach geht es direkt los. Die monatliche Gehaltsabrechnung wird durch die automatische Erstellung der Abrechnungsdaten vereinfacht (Integration zur Lohnbuchhaltung). Die gesamte Abwicklung ist 100 Prozent konform mit dem deutschen Steuerrecht.

Belonio Card – die Sachbezugskarte im Unternehmen

Mit der Belonio Card können Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Jahr abgabenfrei zur Verfügung stellen (50 € × 12 Monate). Zusätzlich lassen sich anlassbezogene Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen steuerfrei gewähren. Über 21.000 Akzeptanzstellen warten darauf, von deinen Mitarbeitenden genutzt zu werden – je nach individuellem Wunsch. Die Einführung ist unkompliziert und kann sofort gestartet werden.

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Wie läuft die Einführung der Sachbezugskarte für Mitarbeiter?

  1. Bedarfsanalyse und Konzept: Wir schauen gemeinsam, wie viele Mitarbeitende profitieren sollen und in welchem Bereich die Karte eingesetzt wird (z. B. Einkauf, Mobilität, Essen).
  2. Auswahl der Tarif- und Modulstruktur: Welche Leistungen willst du anbieten – nur den Sachbezug, zusätzlich einen Essenszuschuss oder weitere Module?
  3. Onboarding und Schulung: Wir zeigen dir, wie du über dein HR-System und unser Dashboard Sachbezugskarten ausgibst, die Aufladung steuerlich verarbeitest und unterstützen bei allen Fragen.
  4. Kartenausgabe und Integration: Mitarbeitende bekommen ihre Sachbezugskarte – physisch oder als digitale Lösung. Du definierst Akzeptanzstellen, Anwendungsbereiche und Limits.
  5. Betrieb und Reporting: Laufendes Monitoring, Reporting und Sicherstellung der Steuerkonformität. Wir unterstützen dich dabei kontinuierlich.

Sachbezugskarte und Nachhaltigkeit, Employer Branding, neue Trends

Die Einführung einer Sachbezugskarte ist weit mehr als ein einfacher Benefit. Sie kann zu einem zentralen Element des Employer Brandings werden. Wenn Unternehmen gezielt mit regionalen Akzeptanzstellen, kleineren Läden oder nachhaltigen Partnern kooperieren, sendet das ein starkes Signal an Mitarbeitende und Bewerber. Gesundheits-Benefits, Mobilitätszuschüsse oder nachhaltige Sachbezugskarten stärken die Mitarbeiterbindung langfristig. Benefits werden so nicht nur zu einem Add-on, sondern zu einem Teil der gelebten Unternehmenskultur. Viele Firmen setzen bereits auf nachhaltige Sachbezugslösungen, um auch beim Recruiting zu überzeugen.

Ein zentraler Trend für die kommenden Jahre ist die digitale Multi-Benefit-Plattform. Die Sachbezugskarte ist dabei nur ein Baustein unter vielen. Aspekte wie Gesundheitsangebote, Mobility-Budgets, Weiterbildungszuschüsse, Childcare-Zuschüsse und weitere flexible Bausteine steigern die Zufriedenheit der gesamten Belegschaft. Moderne Systeme erlauben Mitarbeitenden, flexibel zu wählen, was ihnen persönlich wichtig ist – und genau das brauchen sie gerade. Es zeigt sich: Digitale, flexible Sachbezugslösungen sind deutlich wirksamer als klassische Einzelgutscheine.

FAQ zur Sachbezugskarte

Kann jeder Mitarbeitende eine Sachbezugskarte erhalten? Wer ist berechtigt?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende eine Sachbezugskarte erhalten – ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Ausbildung. Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Berechtigt sind alle Angestellten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Was passiert bei einer Überschreitung der Freigrenze? Was sind typische Fehler?

Wenn in einem Monat mehr als 50 Euro gewährt werden, wird der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der überschreitende Teil. Typische Fehler in der Praxis: Überschreitung der Freigrenze um nur wenige Cent, Umwandlung von Gehaltsteilen in Sachbezüge (unzulässig), eine zu breite Einlösbarkeit der Karte, die ihr Bargeldcharakter verleiht, und fehlende Dokumentation der Zuwendungen.

Gibt es Einschränkungen bei der Sachbezugskarte?

Ja. Sachbezugskarten müssen seit 2022 die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Das bedeutet: Das Akzeptanznetz muss klar begrenzt sein – regional, auf bestimmte Händler oder auf eine definierte Produktkategorie. Die Karte darf nicht beliebig wie Bargeld verwendet werden. Bargeldabhebungen sind ausgeschlossen.

Wie sieht die steuerliche Behandlung der Sachbezugskarte aus?

Gemäß § 8 EStG werden Sachbezüge abgabenfrei behandelt, sofern sie die monatliche Freigrenze einhalten und nicht als Geldleistung gelten. Arbeitgeber müssen dokumentieren, welcher Mitarbeiter welchen Betrag an welchem Datum und über welche Einlösestelle erhalten hat, damit Finanzbehörden die korrekte Behandlung bei Prüfungen nachvollziehen können.

Fazit zur Sachbezugskarte

Die Sachbezugskarte bleibt auch 2026 eine der attraktivsten und einfachsten Möglichkeiten, Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt zu unterstützen. Sie ermöglicht einen steuerfreien Sachbezug im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat, der als echter Nettovorteil direkt beim Mitarbeitenden ankommt. Dadurch steigert sich nicht nur die Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die steuerliche Vergünstigung reduziert zudem die Ausgaben des Arbeitgebers und macht die Karte zu einem zentralen Benefit im Employer Branding.

Mit der Belonio Card ist die Implementierung unkompliziert und effizient. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bei rund 21.000 Akzeptanzstellen deutschlandweit machen die Karte sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer interessant.

Die volle Wirkung entfaltet sich allerdings nur dann, wenn sie in eine umfassende Wertschätzungskultur eingebettet ist. Benefits wirken am stärksten, wenn sie Teil einer gelebten Unternehmenskultur sind – nicht als Einzelmaßnahme, sondern als Ausdruck echter Anerkennung.

Isabel Dautel
Isabel Dautel schreibt als angehende Journalistin für das Journal, wo sie komplexe Themen verständlich aufbereitet. Ihr Fokus liegt darauf, strukturierte Texte zu schaffen, die Leser:innen einen echten Mehrwert bieten.

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