Mit dem Sachbezug von Belonio sparen Sie Personalkosten
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Hier erfahren Sie alles, was Sie über den steuerfreien Sachbezug wissen müssen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen, Versteuerung, Kombinationsmöglichkeiten und vieles mehr!
Sachbezüge sind Güter oder Dienstleistungen, die Mitarbeitende neben ihrem normalen Gehalt von Arbeitgeber:innen erhalten. Diese Sachleistungen, auch Benefits genannt, können beispielsweise Waren- oder Einkaufsgutscheine, Tankgutscheine, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder auch Zuschüsse zu arbeitstäglichen Mahlzeiten, zum Jobticket oder die Überlassung eines Dienstwagens sein.
Sachbezüge erbringen Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil. Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen einen höheren Betrag investieren müssten, wenn sie die Sachleistung auf regulärem Weg erwerben würden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG (Einkommensteuergesetz) zählen alle Güter, die mit einem Geldwert gemessen werden können, zu den Einnahmen. Demzufolge gehören auch Sachleistungen zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer:innen – es besteht jedoch eine Sonderregelung. Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gilt für bestimmte Sachleistungen eine Freigrenze: Wenn der Wert in Summe 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuerfrei und damit auch sozialabgabenfrei. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhöht sich folglich nicht. Übersteigt die Sachleistung die Bagatellgrenze von 50 Euro monatlich, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierbei werden die Werte aller Sachleistungen, die unter den o.g. Paragrafen fallen, aufsummiert. Insgesamt darf die monatliche Sachzuwendung die 50 Euro Freigrenze (bis 2021: 44 Euro) also nicht überschreiten.
Weiterhin gibt es auch spezielle sowohl steuerbegünstigte als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. Darunter fallen beispielsweise Rabattfreibeträge oder steuerliche Freibeträge für Betriebsveranstaltungen. Der Rabattfreibetrag liegt bei 1080 € jährlich und gilt lediglich für Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgebenden selbst stammen (z. B. Möbel eines Möbelherstellers). Der Freibetrag für Sachzuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen liegt bei 110 € je Feier. Bei einem Freibetrag muss lediglich der übersteigende Betrag versteuert werden. In diesem Fall ist eine Pauschalierung des Restbetrags mit 25 % möglich.
Der Fachkräftemangel zeichnet sich ab, die Zahl der offenen Stellen steigt. Mitarbeitende sind in der Position, sich einen Arbeitgebenden nach ihren Kriterien auszusuchen. Für Arbeitgebende ist es umso wichtiger, die eigene Attraktivität zu erhöhen und Mitarbeitende mit Zusatzleistungen anzuwerben.
30 Prozent der Fachkräfte wechseln ihren Job nach zwei Berufsjahren, Tendenz steigend. Die langfristige Beziehung zum Unternehmen fehlt. Individuell kombinierbare Zusatzleistungen sind eine wertschätzende Geste, die die Beziehung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in stärkt.
48 Prozent der deutschen Arbeitnehmer:innen zweifeln an ihrem Job und jede:r vierte Mitarbeitende hat bereits innerlich gekündigt. Fatal für produktive Arbeitsabläufe! Sachbezüge steigern die Zufriedenheit und damit auch die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden.
Sehr gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Vorzügen unserer Plattform. Mit unserem Expertenteam haben Sie starke Partner:innen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen und kombinieren diese mit unserem Fachwissen rund um das Thema „Sachbezüge”. Lassen Sie uns in Kontakt kommen.
Der Sachbezug kann für alle Arbeitnehmer:innen unabhängig des Arbeitszeitverhältnisses eingesetzt werden. Die häufigsten Zuwendungen, die unter die 50 Euro Freigrenze fallen, sind beispielsweise Gutscheine (Tankgutscheine), Mitgliedschaften für Fitnessstudios, Jobtickets für den ÖPVN oder eine kostengünstigere oder kostenlose Verpflegung in der unternehmenseigenen Kantine.
Es ist nicht zulässig, Sachzuwendungen zu sammeln und einmal im Jahr an Mitarbeitende auszuzahlen – die 50 Euro müssen in dem Monat ausgezahlt werden, für den sie bestimmt sind. Dabei ist zu beachten, dass immer nachgewiesen werden muss, wann die Zuwendung gewährt wurde (Zuflussprinzip).
Eine Sonderregelung gilt für anlassbezogene Sachgeschenke. Besondere Anlässe sind zum Beispiel das Jubiläum, der Geburtstag, die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Für diese Art der Sachbezüge besteht eine Freigrenze von 60 Euro; es gelten die gleichen Regeln wie bei regulären Sachzuwendungen. Die Kombination aus anlassbezogenem Geschenk und regulärem Sachbezug in einem Monat ist zulässig. Auch mehrere anlassbezogene Geschenke in einem Monat (zum Beispiel Geburtstag und Hochzeit) sind zulässig. Barzuwendungen sind hingegen in jeder Höhe steuerpflichtig (R 19.6 LStR 2023).
Sachbezüge, die die Freigrenze von 50 € überschreiten, erhöhen den Bruttolohn und werden regulär versteuert. Für steuerfreie Zuwendungen mit einer Höhe von bis zu 50 Euro gibt es ein eigenes Abrechnungsschema. So wird die steuerfreie Zuwendung bis 50 Euro richtig in der Lohnabrechnung berücksichtigt und die Bemessungsgrundlage bleibt unverändert:
Bruttoentgelt
+ Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil
= Gesamtbrutto
– Lohnsteuer
– ggf. Kirchensteuer
– ggf. Solidaritätszuschlag
– Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung
= Nettoentgelt
– Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil
= Auszahlungsbetrag
Laut § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EstG gehören Sachzuwendungen zu den Einnahmen eines Arbeitnehmenden. Sie sind steuer- und sozialversicherungspflichtig und erhöhen damit den Bruttolohn, die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung für Mitarbeitende. Sachzuwendungen werden hinsichtlich der Versteuerung wie Barlohn behandelt, wenn sie über der monatlichen Freigrenze von 50 Euro liegen. Darunter gilt für die Zuwendungen eine Steuerbefreiung.
Gehalt und Sachzuwendungen bis 50 Euro sind unabhängig voneinander zu betrachten und beeinflussen sich daher nicht. Der Barlohn darf nicht zugunsten der Sachzuwendung herabgesetzt werden. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer bleibt unberührt.
Am einfachsten lassen sich Mitarbeitenden-Benefits über Belonio verwalten und abrechnen. Alle Sachbezüge finden Sie vereint auf einer Plattform; Mitarbeitende können bequem per App darauf zugreifen. Daraus resultiert für Arbeitgebende ein minimaler Verwaltungsaufwand und für Mitarbeitende eine komfortable und unkomplizierte Übersicht Ihrer Sachzuwendungen.
Regional einlösbar bei unseren Partnern im stationären Handel.
Digitale Gutscheine sind sowohl online als auch stationär einlösbar.
Digitale Gutscheine oder eine personalisierte Karte können frei und flexibel gewählt werden.
Ersparen Sie sich langes Einlesen, wir beraten Sie sorgfältig.
Wir bieten Arbeitgebenden vollständig digitale Prozesse, um alle Vorteile kompakt in einer Software zu verwalten. So kann das Beste aus dem Gehalt herausgeholt werden – für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Unsere Plattform ist eine Art „Rund-um-Sorglos-Lösung“.
Kein lästiger und zeitintensiver Verwaltungsaufwand mehr! Die Nutzung verschiedener Software und Anbieter für unterschiedliche Benefits entfällt, Rechtsänderungen und Innovationen können sehr schnell berücksichtigt werden – ohne eine neue Software zu implementieren. Zudem bieten wir Ihnen ein sehr faires Pricing im Marktvergleich.
Arbeitnehmer erhalten den geldwerten Vorteil bei Belonio bequem per App. Je nach Vorauswahl des Arbeitgebers können Gutscheine gewählt und eingelöst oder auch Vorsorgebudgets eingesehen werden. Mit dem Gutscheinportal profitieren Arbeitnehmer von einem einzigartigen Shopping-Angebot.
Tipp: Neben dem Gutscheinportal gibt es auch die Möglichkeit, Gutscheine für regionale Geschäfte per App auszugeben. Diese können dann in lokalen Geschäften in teilnehmenden Regionen eingelöst werden. Teilnehmende Regionen und weitere Informationen finden Sie hier.
Die Ausschüttung des Sachbezugswerts lässt sich dank zahlreicher Möglichkeiten individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer:innen zuschneiden. Mit Belonio können Sachzuwendungen in Form von digitalen Warengutscheinen, Gutscheinen für Strom, als Geldkarten oder als Leistung der betrieblichen Krankenversicherung gewährt werden. Mit unserer MyBen-Funktion können diese Möglichkeiten kombiniert werden. Ihre Beschäftigten können individuell und flexibel ihren ganz eigenen Benefit bequem per App wählen.
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Ein voller Einkaufswagen bei REWE oder Penny? Ein Einkaufskorb von Rossmann? Oder lieber Online-Shopping bei Conrad und Co.? Beschäftigte wählen Monat für Monat ihren Warengutschein für den Folgemonat, beim nächsten Einkauf einlösen oder für einen größeren Wunsch in der Belonio App sammeln (i.d.R.3 Jahre gültig).
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Zusätzlich zu Gutscheinen gibt es eine wiederaufladbare Gutscheinkarte für Ihre Region, mit der Sie Ihre Mitarbeitenden steuerfrei motivieren können. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles mit einer Karte. Das Beste daran: Dank der auf ganz Deutschland verteilten Regionen, können Sie unsere Lösung in Ihrem Unternehmen auch an verschiedenen Standorten einsetzen.
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Mit dem Gesundheitsbudget von FEELfree können Mitarbeitende ausgezeichnete und flexible Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen – unabhängig vom Alter, Geschlecht oder der Art der bestehenden Krankenversicherung. Zusätzlich stehen Service-Bausteine wie Facharzt-Terminservice sowie die Videosprechstunde täglich 24 Stunden zur Verfügung.
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Steffen von Klitzing