Job50 - Der moderne Sachbezug für Ihr Unternehmen

Mit dem Sachbezug von Belonio sparen Sie Personalkosten und bieten Ihren Mitarbeitenden die attraktivste Auswahl im Markt. Wir erklären Ihnen rechtliche Grundlagen, thematisieren aktuelle Rechtsänderungen und geben Informationen zur Versteuerung.

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Steuerfreie Sachbezüge in einer Minute erklärt

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Vorteile für Unternehmen & Mitarbeiter:innen

Alles Wissenswerte zum Thema steuerfreier Sachbezug

Der passende Sachbezug für Ihr Unternehmen

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Details zu Sachbezügen allgemein

Was sind steuerfreie Sachbezüge?

Sachbezüge sind eine Zusatzleistung, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährt wird und dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil erbringt. Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Arbeitnehmer für ein Produkt oder eine Dienstleistung weniger als den regulären Endpreis am Abgabeort zahlen muss. Bei der Sachzuwendung bestehen diese geldwerten Vorteile allerdings nicht in der Überweisung von Arbeitslohn, sondern im Erhalt von Waren oder Dienstleistungen und werden auch als Sachlohn bezeichnet.

Sachleistungen, sogenannte Benefits, können beispielsweise Waren- oder Einkaufsgutscheine, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder auch Zuschüsse zu arbeitstäglichen Mahlzeiten, zum Jobticket oder die Überlassung eines Dienstwagens sein, die vom Arbeitgeber als Gehaltsnebenleistungen zum regulären Arbeitslohn gewährt werden.

Unter den Begriff Einnahmen zählen nach § 8 EStG alle Güter, die mit einem Geldwert gemessen werden können. Somit gehören auch Sachleistungen mit zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Allerdings gilt laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG für bestimmte Sachleistungen eine Freigrenze: Wenn der Wert in Summe 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuerfrei und damit auch sozialabgabenfrei. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhöht sich folglich nicht. Übersteigt die Sachleistung den Wert von 50 Euro monatlich, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierbei werden die Werte aller Sachleistungen, die unter den o.g. Paragrafen fallen, aufsummiert. Insgesamt darf die monatliche Sachzuwendung die 50 Euro Freigrenze (bis 2021: 44 Euro) also nicht überschreiten.

Weiterhin gibt es auch spezielle sowohl steuerbegünstigte Sachbezüge als auch komplett steuerfreie.

Welche Sachbezüge gibt es?

Die Besteuerung von Sachbezügen und entsprechende Freibeträge/-grenzen kann sehr unterschiedlich aussehen:

  • Warengutscheine, Sachgeschenke, Tankgutscheine, Mitgliedschaften bis 50 Euro (§ 8 Abs. 1 Satz 11 EStG).
  • Die im Dienstverhältnis verbilligte oder kostenfreie Überlassung von Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers als Rabattfreibetrag bis 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 Satz 2). Hier müssen lediglich 96% des Endpreises am Abgabeort berechnet werden (R 8.2 Abs. 2 Satz 9 LStR).
  • verbilligte oder kostenfreie Nutzung einer Wohnung, dauerhafte Überlassung des Dienstwagens oder auch Dienstrads, Zuschüsse zur Verpflegung (§ 8 Abs. 2 Satz EStG)
  • ggf. zum Jobticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte (§ 3 Abs. 15 EStG)
  • Betriebsveranstaltungen bis 110 Euro pro Angestellten (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Wie profitieren Arbeitnehmer?

Heutzutage ist es wichtiger denn je seine Angestellten und Mitarbeiter wertschätzend und motivierend zu führen. Mit einer Sachzuwendung können Sie wichtige Impulse setzen und zusätzliche Benefits schaffen. Ihren Mitarbeitern können Sie so eine attraktive Zusatzleistung von bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei gewähren – das schafft Mitarbeiterzufriedenheit.

Bei Sachbezügen gilt das Zuflussprinzip. Die Leistung gilt zu dem Zeitpunkt als gewährt, zu dem der Arbeitnehmer z. B. einen Warengutschein nutzen kann. Wann er ihn tatsächlich einlöst, ist unerheblich. Somit kann der Beschäftigte auch Gutscheine für eine größere Anschaffung ansammeln.

Wie profitieren Arbeitgeber?

Für den Arbeitgeber sind die gewährten Bezüge sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht überschritten wird. Sie sind ein gutes Instrument, um die Zufriedenheit und Motivation zu fördern und stärken außerdem die Bindung an das Unternehmen. Darüber hinaus lässt sich durch solche Benefits auch die Produktivität erhöhen, da glückliche Mitarbeiter eindeutig effektiver arbeiten.

So funktioniert der Sachbezug in der Lohnabrechnung

Damit die steuerfreie Sachzuwendung bis 50 Euro richtig in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird und sich die Bemessungsgrundlage nicht erhöht, muss die Abrechnung nach folgendem Abrechnungsschema erfolgen.

Zu welchem Zeitpunkt die Sachleistung gewährt wird, ist entweder vertraglich festgehalten oder wird im Einzelfall individuell festgelegt.

Bruttoentgelt
+ Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil
= Gesamt Brutto

– Lohnsteuer
– ggf. Kirchensteuer
– ggf. Solidaritätszuschlag
– Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung
= Nettoentgelt

– Sachbezug
= Auszahlung

Sachbezüge verwalten war noch nie einfacher

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Sachbezüge 2023 und Ausblick
Sind Sachleistungen zukunftssicher?

Aktualisierung der Ausgangspunkte zum 01.01.2020

Seit Anfang des Jahres 2020 gab es eine grundlegende Änderung im Umgang mit dem Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), sodass seitdem klar zwischen Geldleistung und Sachleistung unterschieden wird. Die Freigrenze in Höhe von 44 Euro bleibt unverändert, lediglich betrifft die Änderung die Ausschüttungsmöglichkeiten.

Bislang konnte der Arbeitgeber den monatlichen Betrag in Höhe von 44 Euro in Form eines Gutscheines oder einer Geldkarte gewähren. Aber auch nachträgliche Kostenerstattungen an den Beschäftigten mit Beleg fielen unter den steuerfreien Sachbezug. Auch war die Umwandlung von Barlohn in einen steuerfreien Sachbezuggrundsätzlich möglich.

Zum 1.1.2020 wurde dieRegelung verschärft (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG): „Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.“

Somit sind nachträgliche Kostenerstattungen an Arbeitnehmer nicht mehr steuerbegünstigt, sondern müssen wie regulärer Arbeitslohn behandelt werden. Auch Aufladungen auf Geldkarten, die als Geldsurrogate eingeordnet werden, sind nun steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Für Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen, keine eigene IBAN vorweisen und keine Barauszahlungen oder Überweisungen ermöglichen, gibt es eine Ausnahme – wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt werden.

Der Einsatz von Geldkarten gilt nicht als Zahlungsdienst, wenn

  • diese ausschließlich beim Aussteller oder innerhalb eines begrenzten Netzwerks von Dienstleistern im Inland auf Grundlage eines Akzeptanzvertrags mit dem Herausgeber des Zahlungsinstrumentes erfolgt. Gutscheine mit Marktplatzcharakter sind nicht mehr möglich.
  • sie ausschließlich für den Erwerb eines begrenzten Waren- und Dienstleistungsangebots genutzt werden kann. Ein Rück- oder Umtausch in Bar- oder Bankguthaben muss ausgeschlossen sein
  • sie für soziale und steuerliche Zwecke im Inland genutzt wird.

Dann werden sie weiterhin als Sachlohn anerkannt.

Bundesministerium für Finanzen: Klarstellung vom 13.04.2021

Mit der Klarstellung des BMF vom 13.04.2021 wurde mehr Klarheit und Sicherheit in die Diskussionen rund um den Sachbezug gebracht. Die wichtigsten Klarstellungen im Überblick:

Gutschein-Pool: Das Schreiben des BMF bestätigte, dass die im Belonio Gutschein-Pool bereitgestellten Händler- und Sortimentsgutscheine, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten als Sachleistung im Rahmen der 44-Euro Grenze einsetzen können…

nicht nur heute sondern auch ab 2023 rechtssicher sind. Damit ist der Gutscheinpool von Belonio die verfügbare rechtskonforme Lösung für die Sachzuwendung ab 2023.

Aufschub für nicht mehr rechtskonforme Geldkarten und Gutscheine für 2020 und 2021: Seit Januar 2020 wurden die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Nutzung von Gutscheinkarte geändert. Jedoch müssen Unternehmen lt. der Klarstellung nicht mit Steuernachzahlungen rechnen, wenn sie heute Produkte einsetzen, die die neuen Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG (vgl. Rdnrn. 9 bis 16 im Schreiben des BMF v. 13.04.2021) nicht erfüllen. Bis Ende 2021 sollen diese von der Finanzverwaltung nicht beanstandet werden. Erst ab dem 1. Januar 2022 müssen die Produkte allen Anforderungen entsprechen.

Ebenfalls geklärt wurde, dass die vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von Gutscheinkarten und Geldkarten keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil darstellen und somit nicht in die Freigrenze einbezogen werden müssen.

Aktualisierung der Ausgangspunkte des Sachbezuges zum 01.01.2022

Auch zum Jahresanfang 2022 hat sich einiges im Jahressteuergesetz verändert. Mit der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung steht fest, dass sich ab dem 1. Januar 2022 die steuerfreie Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro erhöht. So können Unternehmen ihren Beschäftigten also Sachleistungen bis zu 600,- Euro jährlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Bruttolohn steuer- und sozialabgabenfrei zuwenden. 

Was bedeutet das nun für mich als Arbeitgeber?

Unternehmen haben nun, falls sie es noch nicht getan haben, bis Ende des Jahres Zeit, auf rechtskonforme Produkte umzusteigen. Prepaid-Kreditkarten mit überregionaler Akzeptanz und ohne Einschränkungen hinsichtlich der Produktpalette, Geldkarten mit Barauszahlungs- oder Überweisungsfunktionen oder sogenannte Marktplatz-Gutscheine sind dann nicht mehr steuerbegünstigt nutzbar.

Belonio bietet allen Unternehmen einen unkomplizierten Wechsel in eines der gesetzeskonformen Produkte an. Dabei können Sie unsere kostenfreie Umstellungsmöglichkeit nutzen und auf den attraktiven Gutscheinpool von Belonio mit einer Vielzahl großer Gutscheinanbieter umstellen.

Bis zu 600, - €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei
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Wir bieten Arbeitgebern voll digitale Prozesse, um alle Vorteile kompakt in einer Software zu verwalten. So kann das Beste aus dem Gehalt herausgeholt werden – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Belonio ist eine Art „Rund-um-Sorglos-Lösung“.

Kein lästiger und zeitintensiver Verwaltungsaufwand mehr, die Nutzung verschiedener Softwares und Anbieter für unterschiedliche Benefits entfällt, Rechtsänderungen und Innovationen können sehr schnell berücksichtigt werden – ohne neue Software zu implementieren. Zudem bieten wir ein sehr faires Pricing im Marktvergleich.

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Arbeitnehmer erhalten den geldwerten Vorteil bei Belonio bequem per App. Je nach Vorauswahl des Arbeitgebers können Gutscheine gewählt und eingelöst oder auch Vorsorgebudgets eingesehen werden. Mit dem Belonio Gutscheinportal profitieren Arbeitnehmer von einem einzigartigen Shopping-Angebot.

Tipp: Neben dem Gutscheinportal gibt es auch die Möglichkeit, Gutscheine für regionale Geschäfte per App auszugeben. Diese können dann in lokalen Geschäften in teilnehmenden Regionen eingelöst werden. Teilnehmende Regionen und weitere Informationen finden Sie hier.

Wie die Nutzung des Sachbezugs mit Belonio funktioniert

Arbeitgeber wählen im Arbeitgebercockpit für einzelne oder viele Beschäftigte bequem an und entscheiden, in welcher Form die Sachleistung ausgeschüttet werden soll. Dieser wird automatisch per App nutzbar und per steuerrechtlich konformen Report an die Lohnbuchhaltung übertragen.

Arbeitnehmer erhalten den Sachbezug bequem per App. Je nach Vorauswahl durch den Arbeitgeber kann der Sachbezugswert für unterschiedliche Auszahlungsmöglichkeiten genutzt werden.

Noch mehr Auswahl für Ihre Mitarbeiter:innen

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Jeder hat unterschiedliche Bedürfnisse. Die einen bevorzugen eine klassische Karte fürs Portemonnaie, die anderen möchten am liebsten alles digital abwickeln.
Für die größte Auswahl kombiniert Belonio einfach zwei Produkte. Digitale Gutscheine und eine klassische Sachbezugskarte (Ticket Plus® City) von Edenred erfüllen in Kombination garantiert jeden Wunsch.

Jeder Mitarbeitende kann im Vorfeld über die zugehörige App auswählen, in welcher Form er den Sachbezug nutzen möchte.
Ticket Plus® City Karte nutzen und regional einkaufen oder einen digitalen Wunschgutschein wählen und smart sowohl vor Ort als auch online shoppen. Der Zufluss findet automatisch auf das ausgewählte Produkt statt.

Benefits nutzen wie ein Profi

Sehr gerne beraten wir Sie rund um Ihre Herausforderungen. Mit unserem Vertriebsteam haben Sie starke Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei Ihren Ideen und unsere Software erleichtert ganz einfach Ihren Alltag. Lassen Sie uns in Kontakt kommen.

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Einzigartig: Auszahlungsvarianten auf Wunsch kombinieren

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Die Ausschüttung des Sachbezugswerts ist sehr attraktiv, dank zahlreicher Möglichkeiten. Mit Belonio kann dieser in Form von digitalen Warengutscheinen, Gutscheinen für Strom, als Geldkarten oder als Leistung der betrieblichen Krankenversicherung gewährt werden.

Mit der MyBen-Funktion können Unternehmen ihren Beschäftigten darüber hinaus die Möglichkeit geben, im Vorfeld individuell und flexibel den eigenen Gutschein aus einer großen Anbietervielfalt bequem per App zu wählen.

Digitale Gutscheine

Ein voller Einkaufswagen bei REWE oder Penny? Ein Einkaufskorb von Rossmann? Oder lieber Online-Shopping bei Conrad, H&M und Co.? Beschäftigte können Monat für Monat ihren Warengutschein für den Folgemonat wählen, beim nächsten Einkauf einlösen oder für einen größeren Wunsch in der Belonio App sammeln (i.d.R.3 Jahre gültig).

Wenn Arbeitgeber sich zusätzlich für die MyBen-Funktion entscheiden, steht den Beschäftigten automatisch eine vielfältige und flexible Anbieterauswahl per App zur Verfügung.

Die Sachbezugskarte für den regionalen Einsatz

Die Ticket Plus® City von Edenred ist eine wiederaufladbare Gutscheinkarte für Ihre Region, mit der Sie Ihre Mitarbeitenden steuerfrei motivieren können. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles mit einer Karte. Das Beste daran: Dank der auf ganz Deutschland verteilten Regionen, können Sie unsere Lösung in Ihrem Unternehmen auch an verschiedenen Standorten einsetzen.

Gesundheits-Vorsorgebudget

Mit dem Gesundheitsbudget von FEELfree können Mitarbeitende ausgezeichnete und flexible Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen – unabhängig vom Alter, Geschlecht oder der Art der bestehenden Krankenversicherung. Zusätzlich stehen Service-Bausteine wie Facharzt-Terminservice sowie die Videosprechstunde täglich 24 Stunden zur Verfügung.

FEELfree ist dabei ein Angebot der HALLESCHE Krankenversicherung.

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Sie haben Fragen? Die beantworten wir gerne!

In einer kostenlosen Demo z. B. zeigen wir Ihnen die Vorzüge der Software und beantworten Ihre ganz individuellen Fragen. Tragen Sie sich einfach in unseren Kalender ein. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

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Unternehmen & Mitarbeitende sind begeistert.

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„Das Feedback unserer Mitarbeiter nach dem Wechsel von Prepaidkarten auf digitale Gutscheine bei Belonio war überragend gut! Bequem Gutscheine sammeln und sich online was gönnen oder mit dem Handy für das tägliche Leben vor Ort einkaufen."            
           


Ströer X GmbH
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Steffen von Klitzing
SVP People & Culture

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