Unter einigen Voraussetzungen bleibt der JobWay-Benefit generell steuerfrei. Der erste Fall tritt bei einer Auswärtstätigkeit mit doppelter Haushaltsführung in Kraft (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG), also dann, wenn Beschäftigte beruflich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte einen weiteren zweiten Hausstand unterhält. Darüber hinaus kann der Zuschuss auch für Auszubildende steuerfrei sein, nämlich dann, wenn der Fahrtkostenzuschuss für den Weg zwischen Wohnung und Berufsschule gilt. Bis zur Freigrenze von derzeit 50 Euro (Stand 2022) bleibt auch JobCharge steuerfrei
JobWay – Fahrtkosten pauschalversteuert
Die Pauschalversteuerung für die entstehenden Kosten für den regelmäßigen Arbeitsweg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem maximalen Betrag von 4.500€ möglich. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie den JobWay-Benefit pauschal versteuern können: Der Fahrtkostenzuschuss erfolgt als zusätzliche Leistung seitens der Arbeitgeber:in zum Gehalt der Angestellten, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Die Zuzahlung muss bei den Werbungskosten der Mitarbeitenden berücksichtigt werden und innerhalb des jährlichen Werbekostenabzugs liegen Anfahrtswege mit einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilometern werden mit 0,30 €/km berechnet, Anfahrtswege von mehr als 21 Kilometern mit 0,35 €/km, Entfernungspauschale = Arbeitstage × Kilometer Anfahrtsweg × Kilimeterpauschale
Für die JobWay-Zuzahlung kann für die Lohnsteuer eine Pauschalsteuer von 15% sozialversicherungsfrei erhoben werden.
JobWay – JobTicket steuerfrei
Das JobTicket für den ÖPNV kann in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschusst werden. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum Arbeitslohn. Die geleisteten Zuzahlungen für das Ticket müssen jedoch bei den Werbungskosten der Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
JobWay – JobTicket pauschalversteuert
Das JobTickt lässt sich jedoch auch pauschalversteuern. Die Zuzahlung des ÖPNV-Tickets kann bis zur Höhe der Ticket-Kosten erfolgen, sofern die Zuzahlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt ist. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Die Pauschalsteuer beträgt dann 25% und ist abgabenfrei. Die Pauschalversteuerung des JobTickets muss bei den Werbungskosten der Mitarbeiter:innen nicht berücksichtigt werden.
JobWay – JobCharge steuerfrei
JobCharge kommt bei E-Firmenfahrzeugen zum Einsatz, die auch zur privaten Nutzung überlassen worden sind. Der Auslagenersatz ist frei von Steuer- und Sozialabgaben. Die monatliche Pauschale ist abhängig davon, ob bei den Arbeitgeber:innen eine zusätzliche Lademöglichkeit vorhanden ist. Die monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit bei Arbeitgeber:innen beträgt 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (nur PKW) und 15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (nur PKW). Ohne zusätzliche Lademöglichkeit bei Arbeitgeber:innen beträgt die monatliche Pauschale 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (nur PKW) und 35 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (nur PKW).