JobRelax - Steuerfreies Urlaubsgeld bis mind. 156 Euro

Erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Thema Erholungsbeihilfe – dem steuerfreien Urlaubsgeld. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und stellen die richtige Versteuerung vor. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber diesen Benefit mit Belonio einfach und rechtssicher nutzen und an Ihre Angestellten weitergeben können.

JobRelax Erholung

Steuerfreies Urlaubsgeld in der Praxis: Zuschuss für den Urlaub durch Erholungsbeihilfe

Das 14. Monatsgehalt ist eine von Angestellten geschätzte Zuwendung des Arbeitgebers. Der zusätzliche Arbeitslohn fällt allerdings in der Regel nach Abzug der Lohnsteuer und den Beiträgen zur Sozialversicherung geringer aus als erhofft. Der staatlich geförderte Urlaubszuschuss ermöglicht es dem Unternehmen hingegen, dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen Steuersatz und unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialabgaben, eine steuer- und sozialabgabefreie Prämie auszuzahlen.

Steuerfreies Urlaubsgeld im Detail

3 Gründe warum Arbeitgeber ihren Angestellten einen Urlaubszuschuss gewähren sollten

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Allgemeine Details zum steuerfreien Urlaubsgeld

Was ist steuerfreies Urlaubsgeld? - Freigrenzen

Das Urlaubsgeld ist, ähnlich wie z. B. das Weihnachtsgeld, eine freiwillige Sonderzahlung von Arbeitgebern und nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, welches während des Urlaubs regulär weitergezahlt wird. Die Zahlung des zusätzlichen Arbeitslohns gilt als sonstiger Bezug und ist deswegen immer steuerpflichtig. Um den Mitarbeitern dennoch günstig einen Zuschuss für den Urlaub zu gewähren, kann der Arbeitgeber jährlich einen bestimmten Betrag neben dem üblichen Lohn auszahlen. 

Das Bundesfinanzministerium hat dafür eine Beitragsfreiheit von maximal 156 Euro festgelegt. Ist der Mitarbeitende verheiratet erhält er oder sie 104 Euro zusätzlich sowie 52 Euro je Kind. Für den Beschäftigten ist dies steuer- und sozialversicherungsfrei – eine Pauschalsteuer von 25 % wird vom Unternehmen gezahlt.

Voraussetzungen für die Erholungsbeihilfe

Während Urlaubsgeld zu jeder Zeit ausgezahlt werden kann und nicht zweckgebunden ist, muss die Beihilfe frühestens 3 Monate vor Urlaubsbeginn und spätestens 3 Monate nach Beendigung des Urlaubs ausgezahlt werden. Sie darf nur für Erholungszwecke ausgegeben werden. 

Das abgabenfreie Urlaubsgeld kann somit nicht nur zwangsläufig für mehrtägige Urlaubsreisen, sondern auch für Tagesausflüge, den Besuch eines Freizeitparks oder Schwimmbades sowie Wellnessanwendungen etc. während einzelner Urlaubstage genutzt werden. Das zuständige Finanzamt legt fest, welche Leistungen anerkannt werden. Zu beachten ist, dass der ausgezahlte Betrag für diese Zwecke komplett ausgegeben werden muss. Ein entsprechender Nachweis muss vom Angestellten vorgelegt werden. Der Betrag kann auch verteilt über das ganze Jahr gestückelt werden.

Wer hat Anspruch auf steuerfreies Urlaubsgeld?

Generell gilt für eine Urlaubsgratifikation oder die Urlaubsbeihilfe ein Freiwilligkeitsvorbehalt – es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld o. Ä.. Ist ein Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung festgehalten, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dieses auszuzahlen. Diese Regelung ist oftmals in Tarifverträgen der Fall. 

Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, seinen Angestellten das steuerfreie Urlaubsgeld zu gewähren, muss dieses gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowohl für Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie für Minijobber gelten. Ist der Angestellte in mehreren Unternehmen tätig, kann er eine volle Erholungsbeihilfe je Arbeitsverhältnis erhalten.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

Mit der Erholungsbeihilfe, ermöglicht das Unternehmen seinen Beschäftigten, jährlich einen zusätzlichen Bruttobetrag i. H. v. max. 156 Euro pro Mitarbeitenden auf dem Lohnkonto. Ist der Angestellte verheiratet werden zusätzlich 104 Euro für den Partner und 52 Euro pro Kind ausgezahlt. Dieses zusätzliche Einkommen, das zu verschiedenen Erholungszwecken ausgegeben werden darf, ermöglicht den Beschäftigten, mehr aus ihrem Erholungsurlaub rauszuholen.

Vorteile für den Arbeitgeber

JobRelax ist eine einfache und günstige Möglichkeit für Arbeitgeber, den Mitarbeitern eine Prämie auszuzahlen, die nicht sozialversicherungspflichtig ist und vom Unternehmen pauschal nur zu 25 % versteuert werden muss. 

Der erhöhte Jahresarbeitslohn beeinflusst die Motivation und Zufriedenheit der Angestellten positiv und ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Da die zusätzliche Zahlung an eine Erholungsleistung geknüpft ist, profitiert das Unternehmen von der Erholung und der daraus folgenden Produktivität seiner Mitarbeiter.

Benefitverwaltung war noch nie entspannter

Wir automatisieren die Prozesse für Sie. Einmal in unserer Software eingestellt läuft alles automatisch und Ihre Mitarbeitenden erhalten den Sachbezug ganz bequem per App.

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Steuerfreies Urlaubsgeld 2024 und Ausblick

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das steuerfreie Urlaubsgeld in Form einer Erholungsbeihilfe ist § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG i. V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV. Mit JobRelax von Belonio können so jährlich Sonderzahlungen zu Erholungszwecken über einen Maximalbetrag i.H.v. 156 Euro pro Mitarbeiter zuzüglich 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind steuer- und sozialabgabenfrei geleistet werden.

Steuerfreies Urlaubsgeld mit Belonio – einfach profitieren

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Belonio bietet Beschäftigten an, ganz einfach und schnell ein sozialabgabe- und steuerfreies Urlaubsgeld durch ihren Arbeitgeber zu kommen. Bequem per App können JobRelax ausgewählt und die entsprechenden Belege komplett papierlos hochgeladen werden.

So funktioniert´s:

Erholungsbeihilfe einstellen

Arbeitgeber:in wählen JobRelax

im Arbeitgebercockpit für alle Beschäftigten bequem an und legen die Höhe der auszuzahlenden Beihilfe je Mitarbeiter fest. Das steuerfreie Urlaubsgeld wird automatisch per App auswählbar und nach Einlösung per steuerrechtlich konformen Report an die Lohnbuchhaltung übermittelt.

Erholungsbeihilfe erhalten

Mitarbeiter:innen erhalten Sondervergütung

indem sie nach Beendigung des Urlaubs die entsprechenden Nachweise zur Einlösung des Betrags in der App hochladen.

Erholungsbeihilfe wann

Auszahlungszeitraum

Frühestens 3 Monate vor Urlaubsbeginn und spätestens 3 Monate nach Beendigung des Urlaubs kann das steuerfreie Urlaubsgeld ausgezahlt werden.

Benefits nutzen wie ein Profi

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Die Auszahlungsvarianten mit Belonio

Barauszahlung und Gehaltsumwandlung:

In der Regel erfolgt die Auszahlung der Urlaubsgratifikation per Barauszahlung. In einigen Fällen bieten Unternehmen ihren Beschäftigten auch Urlaubsgratifikationen in Form von Sachbezügen an. Das Unternehmen stellt dem Arbeitnehmer dann z.B. Hotelübernachtungen und rechnet diese als Gehaltsumwandlung ab.

Prepaid Karte

Mit der Ticket Plus® Karte von Edenred bieten wir Ihnen eine besonders leistungsstarke Geldkarte an, mit der Beschäftigte bei diversen Erholungsanbietern deutschlandweit direkt vor Ort oder Online zahlen können.

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